Formulare für die Beantragung der Eröffnung des (Verbraucher- oder Regel-)Insolvenzverfahrens, Stundungsanträge
Internetportal für Bekanntmachungen über das eigene Insolvenzverfahren
Beratungshilfeantrag, Prozesskostenhilfeantrag und andere Formulare

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Woher bekommt man die Insolvenzantragsformulare und den Stundungsantrag?

Es empfiehlt sich, zumindest im Falle der Regelinsolvenz, die Formulare des jeweils für die Regelinsolvenz zuständigen Gerichts herunterzuladen - die Antragsformulare für die Verbraucherinsolvenz sind in ganz Deutschland gleich.
Das Verbraucherinsolvenzantragsformular bekommen Sie HIER. Verschuldete mit Wohnsitz in Berlin müssen, wenn sie Verbraucher sind, ihren Insolvenzantrag bei dem für ihren Wohnsitzbezirk zuständigen Gericht (z.B. Lichtenberg, Wedding, Friedrichshain, Köpenick) stellen - Charlottenburger Verbraucher stellen ihren Antrag natürlich beim AG Charlottenburg, die im übrigen Bundesgebiet wohnenden Verschuldeten -auch die nichtdeutscher Nationalität- müssen ihren Antrag bei dem für ihren Wohnort zuständigen Insolvenzgericht abgeben.

Für das Land Berlin bekommt man das Regelinsolvenzeröffnungsantragsformular beim Amtsgericht Charlottenburg von Berlin. Dieses Gericht ist für die Regelinsolvenzen in allen Bezirken zuständig.

Die Insolvenzgerichte in Brandenburg sind
das Amtsgericht Cottbus,
das Amtsgericht Neuruppin,
das Amtsgericht Frankfurt/Oder und
das Amtsgericht Potsdam,
jeweils die Insolvenzabteilungen. Die (Regel-)Insolvenzanträge können an den angegebenen Stellen unter dem Stichwort Insolvenzverfahren, Vordruckreihe Insolvenzverfahren oder Insolvenzsachen heruntergeladen werden.

Mit dem Antrag auf Eröffnung der (Verbraucher- oder Regel-) Insolvenz muss der Stundungsantrag gestellt werden.

Das ist wichtig, denn sonst wird das Insolvenzverfahren nur durchgeführt, wenn der Schuldner die Kosten des Insolvenzverfahrens vorab bezahlt. Das kann er in der Regel nicht. Wenn aber die Masse (siehe oben) nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu befriedigen, dann wird der Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen. Das kann man durch Stellung des Stundungsantrages verhindern.
Es empfiehlt sich wiederum, die Antragsformulare des jeweils zuständigen Gerichts herunterzuladen.
Für das Land Berlin bekommt man sie beim Amtsgericht Charlottenburg von Berlin. (Verbraucher in Berlin können ihr Exemplar an der angegebenen Stelle herunterladen, auch wenn sie ihren Insolvenzantrag in einem für einen anderen Bezirk zuständigen Gericht (z.B. Lichtenberg, Wedding, Friedrichshain, Köpenick) stellen müssen - Charlottenburger Verbraucher stellen ihren Antrag natürlich beim AG Charlottenburg.)

Eigene Stundungsanträge haben folgende Gerichte:
das Amtsgericht Cottbus,
das Amtsgericht Neuruppin, und
das Amtsgericht Potsdam + Merkblatt,
jeweils die Insolvenzabteilungen.
Die Stundungsanträge können an den angegebenen Stellen heruntergeladen werden.

Am AG Frankfurt/Oder gibt es offensichtlich keine besonderen Formulare für den Stundungsantrag, so dass man auch den eines anderen Gerichts nehmen kann - was zu empfehlen ist, damit wenigstens ein Antrag gestellt ist).

Nordrhein-Westfalen beispielsweise hat einheitliche, für jedes Gericht im Bundeslande geltende, Stundungsanträge:
Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen.

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Veröffentlichungen in Ihrem Verfahren sehen Sie unter insolvenzbekanntmachungen.de

Um über dieses Portal die Bekanntmachungen über Ihr Insolvenzverfahren zu finden, genügt es, den eigenen Namen, das Bundesland und das Insolvenzgericht anzugeben.

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Bei der uneingeschränkten Suche nur Veröffentlichungen aus den letzten zwei Wochen angezeigt werden.
Die Suche durch Füllen einzelner Felder der Maske eingeschränkt werden kann.
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Wildcards/Jokerzeichen (Platzhalter für Zeichen oder Zeichenketten) benutzen.
Als Platzhalter zugelassen sind das Fragezeichen (?) und das Sternchen (*).
Das Fragezeichen (?) dient als Platzhalter für genau ein beliebiges Zeichen. Beispiel: S?den findet Süden.
Das Sternchen (*) dient als Platzhalter für kein, ein oder beliebig viele Zeichen.
Beispiel: S*den findet Süden, aber auch Sueden oder Süd Baden.

Bei der Detail-Suche wird es ergiebiger:

Allgemeine Informationen
Bei der Detail-Suche werden Veröffentlichungen nur angezeigt, wenn der Gerichtsbezirk ausgewählt ist,
in dem gesucht werden soll, das Bundesland, in dem das Gericht liegt und mindestens eine der folgenden Angaben in die entsprechenden Felder eingetragen wird:

Name bzw. die Firma
oder den Sitz bzw. Wohnsitz der/des Verschuldeten
oder das Aktenzeichen des Verfahrens
oder das Registergericht, die Registerart und die Registernummer.

Angabe des Names bzw. der Firma
Die Angabe des Names bzw. der Firma oder des Sitzes (juristischer Personen) bzw. des Wohnsitzes der/des Verschuldeten müssen wenigstens zwei Zeichen enthalten. Für die Suche können Sie zusätzlich Wildcards/Jokerzeichen (Platzhalter für Zeichen oder Zeichenketten) benutzen.
Als Platzhalter zugelassen sind -wie bei der uneingeschränkten Suche- das Fragezeichen (?) und das Sternchen (*).
Das Fragezeichen (?) dient auch hier als Platzhalter für genau ein beliebiges Zeichen.
Beispiel: S?den findet Süden.
Das Sternchen (*) dient ebenfalls als Platzhalter für kein, ein oder beliebig viele Zeichen.
Beispiel: S*den findet Süden, aber auch Sueden oder Süd Baden.

Angabe des Aktenzeichens
Bei der Angabe des Aktenzeichens müssen das Registerzeichen (IN, IK oder IR) ausgewählt und die vollständige lfd. Nummer eingetragen werden.
Um die Suche einzuschränken, können in dem 1. Feld eine Abteilungsnummer eingetragen und/oder in dem letzten Feld das Jahr aus dem Aktenzeichen ausgewählt werden.
Bei Eingabe einer Abteilungsnummer können zusätzlich Wildcards/Jokerzeichen (Platzhalter für Zeichen oder Zeichenketten) verwendet werden.(usw, usf, siehe oben)
Beispiel: 5?0 findet die Abteilungen 500, 510 u. s. w. des ausgewählten Gerichts.
Beispiel: 5* findet die Abteilungen 5, 50, 500 oder 500 a des ausgewählten Gerichts.

Angabe der (Handels-, Vereins-, Genossenschafts-, Partnerschafts-)registerbezeichnung
Eine Suche über die Registerbezeichnung ist nur in den Veröffentlichungen, die von den Gerichten nach dem 01.01.2007 vorgenommen wurden, möglich.
Bei Angabe der Registerbezeichnung müssen der Registerort und die Registerart ausgewählt und wenigstens ein Zeichen aus der Registernummer angegeben werden.
Den Registerort wählen Sie entweder aus der Liste des rechten Feldes aus oder Sie geben solange die Buchstaben des Ortes in das linke Feld ein, bis das Gericht in dem rechten Feld erscheint.
Bei Eingabe der Registernummer können zusätzlich Wildcards/Jokerzeichen (Platzhalter für Zeichen oder Zeichenketten) verwendet werden (s. oben).
Beispiel: 10*1 findet die Registernummern 101, 1011 oder 10111.

Zusätzliche Angaben
Haben Sie neben der Auswahl des Insolvenzgerichts einen der sog. Pflichtbereiche ausgefüllt, können Sie die Suche weiter einschränken, wenn Sie in einem der übrigen Bereiche Eingaben vornehmen.
Die besonderen Einschränkungen gelten für die zusätzlichen Angaben nicht mehr.
Beispiel: Sie haben in das Feld Firma bzw. Name des Schuldners eingetragen "Mustermann", so ist es ausreichend in den Feldern für das Aktenzeichen ein laufendes Jahr oder eines der Registerzeichen (IN, IK oder IR) auszuwählen.

Weitere Hinweise für die Durchführung spezieller Suchen erfahren Sie unter dem Menüpunkt Hilfe "zur" Suche.

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Andere Formulare (Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe etc) siehe Justizportal des Bundes und der Länder